je früher, desto besser
PENSIONIERUNG /Wer sich über das Leben nach
der Berufsaufgabe nicht frühzeitig Gedanken macht, verliert wertvolle
Zeit. Die zunehmenden Frühpen- sionierungen machen eine rechtzeitige
finanzielle Planung des Ruhestandes noch wichtiger
Wer es verschläft, frühzeitig die Weichen für den
Ruhestand zu stellen, wird später bestraft. Verlorene Jahre lassen sich
finanziell später nur noch schwer aufholen
François Leresche
0b es sich um die ordentliche Pensionierung oder um eine sogenannte
Frühpensionierung (freiwillig oder durch den Arbeitgeber veranlasst)
handelt, spielt eigentlich keine Rolle. In beiden Fällen stellen sich im
Zusammenhang mit dem Ruhestand eine ganze Reihe von Fragen, die frühzeitig
angegangen werden sollten:
- Reicht das angesparte Alterskapital, um den gewünschten
Lebensstandard zu finanzieren?
- Soll ich die Leistungen der 1. Säule (AHV) voll oder nur teilweise
berücksichtigen, d. h. wie sicher ist die Finanzierung der heute
versprochenen AHV-Leistungen?
- Soll ich den BVG-Anspruch (2. Säule) als Altersrente oder (einmalig)
als Alterskapital beziehen?
- Wenn Bezug des BVG-AIterskapitals: Wie soll ich das bezogene Kapital
anlegen (Zinsen, Steuern, Lebenserwartung usw.)?
- Wie hoch muss ich die durchschnittliche Inflation annehmen?
Mit der Ruhestands-Planung kann man nicht früh genug beginnen. Je mehr
Zeit bis zum Ausstieg aus dem Berufsleben bleibt, um so schmerzloser kann
fehlendes Alterskapital aufgebaut werden. Die Dauer spielt bei der Auswahl
von möglichen Konzepten (Steuern, Liquidität usw.) eine wesentliche Rolle.
Mit anderen Worten: Einige Monate vor der (Früh-)Pensionierung kann
lediglich die Ist-Situation festgestellt werden. Die Finanzierung von
eventuellen Deckungslücken (z. B. bis zum ordentlichen Rentenalter oder
zur Sicherstellung des gewünschten Alterseinkommens) kann man vergessen.
Es fehlt dann schlicht die Zeit!
Manko berechnen
Zur Erstellung eines Konzepts gilt es als erstes, den Zeitpunkt der
Pensionierung festzulegen. Dann sollten die Ruhestand-Lebenshaltungskosten
beziffert werden (Faustregel: 70% bis 80% des letzten Erwerbseinkommens).
Der heutige Vermögensstatus sowie das Alterseinkommen der 1. und der z.
Säule (AHV und Pensionskasse) runden die finanzielle Ausgangslage ab. Bei
eventuellen Anwartschaften (Erbschaft usw.) sollte man bezüglich Zeitpunkt
und Höhe des zu erwartenden Kapitals sicher realisierbare Werte annehmen.
Somit lässt sich das Manko zwischen dem vorhandenen und dem gewünschten
Alterskapital festlegen. Daraus ergibt sich das fehlende Kapital im Alter
von 65 Jahren für Männer (resp. 64 Jahren für Frauen). Die Graphik (rechts
oben) zeigt eindrücklich, dass das Manko mit zunehmendem Einkommen massiv
ansteigt. Vor allem bei Einkommen ab 100 000 Fr. nimmt das Manko ganz
beträchtliche Ausmasse an. Unter der Annahme eines realisierbaren
Ertragszinses lässt sich jetzt die notwendige Sparrate pro Jahr berechnen.
Bei einer Frühpensionierung kommt natürlich noch das Überbrückungskapital
von Beginn der Frühpensionierung bis zum ordentlichen Pensionsalter
(Beginn der AHV und BVG-Rente) hinzu.
Steuern beachten
Kaum sind die notwendigen Sparraten bekannt, stellt sich die Frage nach
der Art der Kapitalbildung. Einerseits hat die Kapitalsicherung absoluten
Vorrang, andererseits sind die Nettozinsen (nach Spesen und Steuern)
ebenfalls unbedingt zu beachten. Auch die Sicherstellung des gewünschten
Sparziels (Todesfall/Invalidität) darf nicht vernachlässigt werden. Je
nach Rahmenbedingungen und Zeithorizont wird man versuchen, das Ziel auf
verschiedenen Wegen (Obligationen / Kapitalversicherungen / Fondspolicen /
Aktienfonds usw.) zu erreichen. Selbstverständlich sollte die gewählte
Strategie ebenfalls auf ihre Steuerfreundlichkeit überprüft werden. Dazu
gehört unbedingt der jeweilige Zeitpunkt der Kapitalausschüttung. Der
gestaffelte Bezug von BVG- und Kaderversicherungs-Kapital und natürlich
auch der Säule 3a (steuerbegünstigte, gebundene Vorsorge) kann zu
erheblichen Mindersteuern führen.
Inflation nicht
vergessen
Das Alterseinkommen sollte, je nach Alter bei Ruhestandbeginn, in drei
bis vier überblickbaren Perioden organisiert werden. Der Bezug der
AHV-Rente ab 65. Altersjahr wird meistens einer Vorverlegung vorgezogen
werden (massive lebenslängliche Rentenkürzungen). Bei der Pensionskasse
wird die Wahl ob Renten- oder Kapitalbezug wesentlich vom Kassenreglement
(u.a. Teuerungsausgleich bei Einfluss laufenden Altersrenten usw.) und von
der Höhe des Anspruchs abhängen. Die Tabelle zeigt, welchen die Teuerung
auf die Lebenshaltungskosten ausübt. Für die erste Etappe wird das
notwendige Kapital zur Deckung der Lebenshaltungskosten in Form einer
Zeitrente (oder ähnlicher Lösungen) «konsumiert». Das übrige Kapital wird
wieder (mit unterschiedlichen Laufzeiten) möglichst optimal zur
Finanzierung des Einkommens der nächsten Perioden angelegt. Dabei sind
natürlich Sicherheit, Steuerfreundlichkeit und Nettoertrag unter
Berücksichtigung des Zeithorizonts zu beachten. Die zweite und eventuell
dritte Zeitspanne sind analog zu lösen.
Leibrente
Das «Risiko der Langlebigkeit» sollte erst mit der letzten Etappe (ca.
ab dem 80. bis 85. Altersjahr) sichergestellt werden. Dies wird meistens
in Form einer sogenannten lebenslänglichen Leibrente geschehen. Das
nichtverbrauchte restliche Vermögen steht dann zur freien Verfügung.
Anlage zur Bildung einer eisernen Reserve (Inflation), Erbvorbezug,
Schenkungen usw. stellen einige weitere denkbare Möglichkeiten dar. Den
ersten Schritt zur Planung des Ruhestands («mich interessiert die
finanzielle Lösung meines dritten Lebensabschnitts und ich nehme mir die
dazu notwendige Zeit») kann einem niemand abnehmen. Zur Ausarbeitung eines
umfassenden Konzepts und zur Durchführung der daraus resultierenden
Massnahmen empfiehlt sich dann aber, einen unabhängigen Experten
beizuziehen. Die Anforderungen bei der Konzeptausarbeitung sind
anspruchsvoll:
- Beurteilung des vorhandenen Vermögens (Situation bestehender AHV /
BVG und Kaderversicherung / Versicherungen 3. Säule / Wertschriften /
Immobilien usw.).
- Beurteilung der Vorsorgesituation (alle drei Säulen).
- Berechnen des Bedarfs (u.a. unter Berücksichtigung der Inflation).
- Vorschlag zum Vermögensaufbau (konventionelle Anlagen/
Kapitalversicherungen / Fondspolicen / Fonds usw.), auch unter dem
Aspekt der Steuerfreundlichkeit.
Diese sehr umfassenden Probleme sind auf Allfinanz-Fachleute, welche
unabhängig von Versicherungsgesellschaften und Banken tätig sind,
zugeschnitten. Sie können einen Gesamtkontext herstellen. Für die Planung
der «Bezugsphasen» werden ebenfalls Produkte aus den Banken- resp. den
Versicherungsangeboten eingesetzt. Auch hier wird es sich letztlich aber
lohnen, einen Experten beizuziehen, welcher sich auf den Gebieten des
schweizerischen Drei-Säulen-Systems / der Inflation / der Einkommens- und
Vermögenssteuer / Nachfolgeregelung / Erbschaft / Alters- und
Pflegeheimkosten usw. auskennt.

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