Spiel mit Hypozinsen
je früher, desto besser

PENSIONIERUNG/Wer sich über das Leben nach der Berufsaufgabe nicht frühzeitig Gedanken macht, verliert wertvolle Zeit. Die zunehmenden Frühpen- sionierungen machen eine rechtzeitige finanzielle Planung des Ruhestandes noch wichtiger

 

 

Wer es verschläft, frühzeitig die Weichen für den Ruhestand zu stellen, wird später bestraft. Verlorene Jahre lassen sich finanziell später nur noch schwer aufholen

 

 

 

 

 

 

 

 

François Leresche

0b es sich um die ordentliche Pensionierung oder um eine sogenannte Frühpensionierung (freiwillig oder durch den Arbeitgeber veranlasst) handelt, spielt eigentlich keine Rolle. In beiden Fällen stellen sich im Zusammenhang mit dem Ruhestand eine ganze Reihe von Fragen, die frühzeitig angegangen werden sollten:

  • Reicht das angesparte Alterskapital, um den gewünschten Lebensstandard zu finanzieren?
  • Soll ich die Leistungen der 1. Säule (AHV) voll oder nur teilweise berücksichtigen, d. h. wie sicher ist die Finanzierung der heute versprochenen AHV-Leistungen?
  • Soll ich den BVG-Anspruch (2. Säule) als Altersrente oder (einmalig) als Alterskapital beziehen?
  • Wenn Bezug des BVG-AIterskapitals: Wie soll ich das bezogene Kapital anlegen (Zinsen, Steuern, Lebenserwartung usw.)?
  • Wie hoch muss ich die durchschnittliche Inflation annehmen?

Mit der Ruhestands-Planung kann man nicht früh genug beginnen. Je mehr Zeit bis zum Ausstieg aus dem Berufsleben bleibt, um so schmerzloser kann fehlendes Alterskapital aufgebaut werden. Die Dauer spielt bei der Auswahl von möglichen Konzepten (Steuern, Liquidität usw.) eine wesentliche Rolle. Mit anderen Worten: Einige Monate vor der (Früh-)Pensionierung kann lediglich die Ist-Situation festgestellt werden. Die Finanzierung von eventuellen Deckungslücken (z. B. bis zum ordentlichen Rentenalter oder zur Sicherstellung des gewünschten Alterseinkommens) kann man vergessen. Es fehlt dann schlicht die Zeit!

Manko berechnen

Zur Erstellung eines Konzepts gilt es als erstes, den Zeitpunkt der Pensionierung festzulegen. Dann sollten die Ruhestand-Lebenshaltungskosten beziffert werden (Faustregel: 70% bis 80% des letzten Erwerbseinkommens). Der heutige Vermögensstatus sowie das Alterseinkommen der 1. und der z. Säule (AHV und Pensionskasse) runden die finanzielle Ausgangslage ab. Bei eventuellen Anwartschaften (Erbschaft usw.) sollte man bezüglich Zeitpunkt und Höhe des zu erwartenden Kapitals sicher realisierbare Werte annehmen. Somit lässt sich das Manko zwischen dem vorhandenen und dem gewünschten Alterskapital festlegen. Daraus ergibt sich das fehlende Kapital im Alter von 65 Jahren für Männer (resp. 64 Jahren für Frauen). Die Graphik (rechts oben) zeigt eindrücklich, dass das Manko mit zunehmendem Einkommen massiv ansteigt. Vor allem bei Einkommen ab 100 000 Fr. nimmt das Manko ganz beträchtliche Ausmasse an. Unter der Annahme eines realisierbaren Ertragszinses lässt sich jetzt die notwendige Sparrate pro Jahr berechnen. Bei einer Frühpensionierung kommt natürlich noch das Überbrückungskapital von Beginn der Frühpensionierung bis zum ordentlichen Pensionsalter (Beginn der AHV und BVG-Rente) hinzu.

Steuern beachten

Kaum sind die notwendigen Sparraten bekannt, stellt sich die Frage nach der Art der Kapitalbildung. Einerseits hat die Kapitalsicherung absoluten Vorrang, andererseits sind die Nettozinsen (nach Spesen und Steuern) ebenfalls unbedingt zu beachten. Auch die Sicherstellung des gewünschten Sparziels (Todesfall/Invalidität) darf nicht vernachlässigt werden. Je nach Rahmenbedingungen und Zeithorizont wird man versuchen, das Ziel auf verschiedenen Wegen (Obligationen / Kapitalversicherungen / Fondspolicen / Aktienfonds usw.) zu erreichen. Selbstverständlich sollte die gewählte Strategie ebenfalls auf ihre Steuerfreundlichkeit überprüft werden. Dazu gehört unbedingt der jeweilige Zeitpunkt der Kapitalausschüttung. Der gestaffelte Bezug von BVG- und Kaderversicherungs-Kapital und natürlich auch der Säule 3a (steuerbegünstigte, gebundene Vorsorge) kann zu erheblichen Mindersteuern führen.

Inflation nicht vergessen 

Das Alterseinkommen sollte, je nach Alter bei Ruhestandbeginn, in drei bis vier überblickbaren Perioden organisiert werden. Der Bezug der AHV-Rente ab 65. Altersjahr wird meistens einer Vorverlegung vorgezogen werden (massive lebenslängliche Rentenkürzungen). Bei der Pensionskasse wird die Wahl ob Renten- oder Kapitalbezug wesentlich vom Kassenreglement (u.a. Teuerungsausgleich bei Einfluss laufenden Altersrenten usw.) und von der Höhe des Anspruchs abhängen. Die Tabelle zeigt, welchen die Teuerung auf die Lebenshaltungskosten ausübt. Für die erste Etappe wird das notwendige Kapital zur Deckung der Lebenshaltungskosten in Form einer Zeitrente (oder ähnlicher Lösungen) «konsumiert». Das übrige Kapital wird wieder (mit unterschiedlichen Laufzeiten) möglichst optimal zur Finanzierung des Einkommens der nächsten Perioden angelegt. Dabei sind natürlich Sicherheit, Steuerfreundlichkeit und Nettoertrag unter Berücksichtigung des Zeithorizonts zu beachten. Die zweite und eventuell dritte Zeitspanne sind analog zu lösen.

Leibrente

Das «Risiko der Langlebigkeit» sollte erst mit der letzten Etappe (ca. ab dem 80. bis 85. Altersjahr) sichergestellt werden. Dies wird meistens in Form einer sogenannten lebenslänglichen Leibrente geschehen. Das nichtverbrauchte restliche Vermögen steht dann zur freien Verfügung. Anlage zur Bildung einer eisernen Reserve (Inflation), Erbvorbezug, Schenkungen usw. stellen einige weitere denkbare Möglichkeiten dar. Den ersten Schritt zur Planung des Ruhestands («mich interessiert die finanzielle Lösung meines dritten Lebensabschnitts und ich nehme mir die dazu notwendige Zeit») kann einem niemand abnehmen. Zur Ausarbeitung eines umfassenden Konzepts und zur Durchführung der daraus resultierenden Massnahmen empfiehlt sich dann aber, einen unabhängigen Experten beizuziehen. Die Anforderungen bei der Konzeptausarbeitung sind anspruchsvoll:

  • Beurteilung des vorhandenen Vermögens (Situation bestehender AHV / BVG und Kaderversicherung / Versicherungen 3. Säule / Wertschriften / Immobilien usw.).
  • Beurteilung der Vorsorgesituation (alle drei Säulen).
  • Berechnen des Bedarfs (u.a. unter Berücksichtigung der Inflation).
  • Vorschlag zum Vermögensaufbau (konventionelle Anlagen/ Kapitalversicherungen / Fondspolicen / Fonds usw.), auch unter dem Aspekt der Steuerfreundlichkeit.

Diese sehr umfassenden Probleme sind auf Allfinanz-Fachleute, welche unabhängig von Versicherungsgesellschaften und Banken tätig sind, zugeschnitten. Sie können einen Gesamtkontext herstellen. Für die Planung der «Bezugsphasen» werden ebenfalls Produkte aus den Banken- resp. den Versicherungsangeboten eingesetzt. Auch hier wird es sich letztlich aber lohnen, einen Experten beizuziehen, welcher sich auf den Gebieten des schweizerischen Drei-Säulen-Systems / der Inflation / der Einkommens- und Vermögenssteuer / Nachfolgeregelung / Erbschaft / Alters- und Pflegeheimkosten usw. auskennt.

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