Spiel mit Hypozinsen
TRAVEX/Der selbstbewohnten Wohnliegenschaft kommt durchaus
Anlagecharakter zu. Das gilt insbesondere bei der Pensionsplanung.
Urs Aeberli
François Leresche hat sich ein Faible für
Immobilien bewahrt, nachdem er vor 20 Jahren als Bauexperte von der
Bau- in die Versicherungswirtschaft gewechselt hat. Auch heute
bezieht er als Geschäftsführer der Travex Versicherungs Treuhand in
Zürich auf Wunsch des Kunden Immobilien in die komplexe
Vorsorgeberatung mit ein. |
Nehmen wir an, der 60jährige Kadermitarbeiter Felix Muster möchte sich
1998 vorzeitig pensionieren lassen (siehe Tabelle). Als Führungskraft
verfüge er über eine sehr gute berufliche Vorsorge mit einer
obligatorischen Basisversicherung und einer grosszügigen
Kaderversicherung. «In solchen Situationen ist häufig anzutreffen, dass
die obligatorische Basisversicherung als Rente und die Kaderversicherung
als Kapital bezogen wird», erklärt Leresche. In unserem Beispiel sind beim
375 000fränkigen Kapitalbezug aus der Kaderversicherung rund 25 000 Fr.
als Kapitalleistungssteuer abzuführen. 150 000 Fr. dienen der Überbrückung
von Alter 60 bis zur AHV Rente, und 200 000 Fr. verbleiben zur freien
Verfügung.
Variante A: Amortisation mit
Pensionskassenkapital
Eine Möglichkeit, das ausbezahlte Kapital zu verwenden, besteht in der
Amortisation der Hypothek. Das wäre keine schlechte Idee des Kunden, denn
Leresche macht häufig die Beobachtung, dass das nach der Pension tiefere
Einkommen bei der Tragbarkeitsrechnung der Wohnung zu wenig berücksichtigt
wird.
Felix Muster bezieht eine AHV Ehepaarrente von 35 820 Fr., eine
Pensionskassenrente aus der obligatorischen Basisversicherung von 31 000
Fr., eine hypothetische Rente aus der Kaderversicherung von 23 500 Fr. und
einen Wertschriftenertrag von 20 000 Fr. Das macht zusammen 110 070 Fr.
Gemäss Faustregel sind ein Drittel des Nettoeinkommens für Wohnkosten zu
reservieren, entweder für die Miete oder - im Falle eines
Eigenheims - für Schuldzinsen, Amortisation und Nebenkosten. Rechnet
man bei der vorliegenden Liegenschaft mit 0,75 % Nebenkosten, so
verbleiben für die Hypothekarzinsen 28 690 Fr. Vorsichtig mit einem
langfristigen Hypothekarzinssatz von 5,5 % hochgerechnet, entspricht das
einer Hypothek von 525 000 Fr., die sich Felix Muster maximal leisten
könnte.
Effektiv liegt seine Schuld mit 650 000 Fr. deutlich höher. Doch
Leresche relativiert: «Da das restliche zur Verfügung stehende Einkommen
für die Lebenshaltungskosten (110 070 Fr. minus 36690 Fr. "wohndrittel")
mit rund 73 000 Fr. relativ grosszügig ausfällt, sollte die Mehrbelastung
durch die bestehende Hypothek von ungefähr 7000 Fr. pro Jahr problemlos
tragbar sein. Dies um so mehr, als die Annahmen (Nebenkosten 0,75%,
Hypozins 5,5%) grosszügig gerechnet wurden.»
Variante B: Leibrente zur Finanzierung der
Hypozinsen
Die Hypothekarbelastung bei der Pensionierung lässt sich auch anders
reduzieren. Statt dass das ausbezahlte Pensionskassenkapital in die
Amortisation der Hypothek fliesst, wird es zum Kauf einer
sofortbeginnenden Leibrente verwendet, die der teilweisen Finanzierung der
Schuldzinsen dient. Wie die Tabelle zeigt, ist das steuerlich
interessanter: Wohl sind die Leibrenten zu 60% als Einkommen zu
versteuern, doch können gleichzeitig höhere Schuldzinsen abgezogen werden.
Variante C: Fremdfinanzierte
Einmaleinlage
Während die beiden Alternativen A und B eine Senkung der
Hypothekarbelastung zum Ziel haben, läuft die Variante C auf das Gegenteil
hinaus. Hier wird die Belehnungsgrenze der Liegenschaft im ersten Rang
(maximal rund 65% von 1,15 Mio. Fr:) ausgereizt und die bestehende
Hypothek um 100 000 Fr. aufgestockt. Zusammen mit der Kapitalauszahlung
aus der Kadervorsorge resultieren 450 000 Fr., die in eine zehnjährige
Einmalprämienversicherung investiert werden. Um das Alter 60 bis 65 zu
überbrücken, wird die Versicherungspolice jährlich mit 35 820 Fr. belehnt.
Ab Alter 60 bis 70 werden zudem zur Finanzierung der höheren Schuldzinsen
jährliche Vorbezüge von 13 500 Fr. getätigt. Damit verbleiben bei der
Auszahlung der Lebenspolice nach zehn Jahren Laufzeit mit Alter 70 immer
noch rund 260 000 Fr.
Die Lösung C hat den Vorteil, dass sie die
grösstmögliche Flexibilität wahrt. Denn im Gegensatz zur Variante A, wo
bereits mit Alter 60 der Bank Geld zwecks Amortisation überlassen wird,
behält der Investor selber die Verfügungsgewalt über sein Vermögen. So mag
sich Felix Muster erst im Alter 70 entscheiden, die ausbezahlte Summe der
Lebenpolice zur Amortisation zu verwenden. Oder er kann sich eine
sofortbeginnende Leibrente für die Altersfinanzierung kaufen.
Fazit: Dem Investor muss es «wohl»
sein
Rein finanziell wäre die Variante C den beiden anderen vorzuziehen. Sie
macht auch unter dem Aspekt Sinn, dass bei einer späteren Verschenkung der
Liegenschaft an die Kinder die Hypothek möglichst hoch sein sollte, um den
Schenkungssteuerwert zu senken. Daneben sind aber noch andere Punkte zu
berücksichtigen. Erstens: «Das Ungeschickteste wäre, wenn man bei der
Variante C erst nach der Frühpensionierung die Aufstockung der Hypothek
beantragen würde», meint Leresche. «Denn die Kreditabteilung wird die
Aufstockung sehr restriktiv prüfen, wenn der Kunde infolge der
Frühpensionierung plötzlich weniger Haushaltseinkommen hat.» Unabdingbar
ist also eine frühzeitige Schritt-für-Schritt-Planung.
Zweitens: «Wichtig ist, dass es dem Investor mit der gewählten Lösung
wohl ist.» Und nicht nur ihm, sondern nach Felix Musters Ableben auch
dessen Frau: kann sie mit der geringeren Witwenrente die Schuldzinsen
weiter leisten? Vielen dürfte es beim Gedanken schaudern, die Schulden im
Alter aufzustocken statt zu amortisieren. Zweifellos ist die Variante C
die fiskalisch «aggressivste», indem Steuervorteile durch eine höhere
Zinsbelastung ausgeschöpft werden. «Trotzdem sollten Erhöhungen der
Kapitalmarktsätze das Budget nicht sprengen», ist Leresche überzeugt,
«denn in diesem Fall würden die grösseren Schuldzinsbelastungen durch
bedeutendere Steuerabzüge und bessere Überschüsse bei der
Einmalprämienversicherung zumindest teilweise kompensiert.» Zudem besteht
mit Alter 70 immer noch die Möglichkeit, die Kapitalauszahlung für die
Amortisation statt den Kauf einer Leibrente zu verwenden, und auch das
Wertschriftenportefeuille kann als Sicherheitspolster dienen. Ohne diese
Reserven würde Leresche statt C eher die Variante B wählen: «Denn ein
Vorsorgekonzept muss einen Spielraum offen lassen, wenn sich bei der
ständigen Überwachung plötzlich Handlungsbedarf ergibt.»
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