Einmalprämien-Versicherung statt Obligationen?
Soll man seine Obligationen zugunsten einer
Einmaleinlage verkaufen?
François Leresche: Obwohl die Einmaleinlagen
nach Steuern praktisch immer höhere Renditen als vergleichbare Bundes-
oder Kassenobligationen aufweisen, sind diese Policen in den meisten
Portefeuilles «untervertreten»: Ein Ausbau dieser Position auf einen
Drittel, des «mündelsicheren» Sockels des Portefeuilles ist sicher zu
vertreten. Werden Laufzeiten und Währungen von Kapitalpolicen und
Obligationen aufeinander abgestimmt, stellt dies mit Sicherheit eine
Steuer? und spesenfreundliche Lösung dar. Die Einführung der Stempelsteuer
auf 1. April mindert zwar die jährliche Performance um 0,25% (bei 10
Jahren) bis zu 0,5% (bei 5 Jahren). Aber zum heutigen Zeitpunkt gleich
alle Obligationen zu verkaufen und vor der Einführung der Stempels
Einmaleinlagen abzuschliessen, ist vermutlich meistens ein schlechter
Ratschlag, nicht zuletzt auch aus Diversifikationsüberlegungen.
Sollen auch Personen, die die Voraussetzung für eine
Steuerbefreiung nicht erfüllen, eine Einmaleinlage abschliessen?
Leresche: In einigen Kantonen wie Aargau und
Nidwalden werden Einmaleinlagen bereits heute besteuert. In diesen Fällen
kommt bei Wegfall der Steuerfreiheit «lediglich» die Bundessteuer dazu.
Bei den übrigen Kantonen sind fünf Jahre (bei einigen zehn Jahre)
Versicherungsdauer und Endalter 60 Jahre Voraussetzung für
Steuerbefreiung. Die Nettorendite einer Einmaleinlagepolice mit zehn Jahre
Dauer beträgt beispielsweise 4,0% pro Jahr. Beim Wegfallen der
Steuerbefreiung (z.B. Endalter 55 Jahre) sinkt diese Nettorendite auf rund
3,7% (Beispiel Stadt Zürich, steuerbares Einkommen 80 000 Fr.). Eine
vergleichbare Bankanlage müsste also vor Steuern rund 5,0% rentieren. Bei
der heutigen Zinslandschaft und vor Einführung des Stempels könnte man
daher sogar eine Einmaleinlage ohne Steuerbefreiung empfehlen.
Was macht man mit seiner Einmaleinlage, wenn längerfristig die Zinsen
wieder steigen?
Leresche: Je nach Überschusssystem
der Versicherungsgesellschaft werden die steigenden Zinsen die
Ausschüttung der Gewinnanteile ebenfalls positiv beeinflussen. Ist dies
nicht oder ungenügend der Fall, können die anziehenden Zinsen trotzdem
mitgenommen werden. Die Police kann nämlich belehnt werden; bereits ab
einem Grenzsteuersatz von 25 bis 30% werden sich die Darlehenszinsen (nach
Steuern) und die Nettoverzinsung der Kapitalversicherung mehr oder weniger
neutralisieren. Das durch das Policendarlehen zur Verfügung stehende
Kapital kann nun in den höherverzinslichen Papieren angelegt werden. Nicht
zuletzt kann man bei erneut sinkenden Zinsen das Kapital (durch
Rückzahlung des Darlehens) in der wieder attraktiven Police «parkieren».
(ua)
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