Spiel mit Hypozinsen
Interview mit François Leresche, VR Delegierter der Travex Versicherungstreuhand, Zürich.
Einmalprämien-Versicherung statt Obligationen?

 

 

 

 

Soll man seine Obligationen zugunsten einer Einmaleinlage verkaufen?
François Leresche: Obwohl die Einmaleinlagen nach Steuern praktisch immer höhere Renditen als vergleichbare Bundes- oder Kassenobligationen aufweisen, sind diese Policen in den meisten Portefeuilles «untervertreten»: Ein Ausbau dieser Position auf einen Drittel, des «mündelsicheren» Sockels des Portefeuilles ist sicher zu vertreten. Werden Laufzeiten und Währungen von Kapitalpolicen und Obligationen aufeinander abgestimmt, stellt dies mit Sicherheit eine Steuer? und spesenfreundliche Lösung dar. Die Einführung der Stempelsteuer auf 1. April mindert zwar die jährliche Performance um 0,25% (bei 10 Jahren) bis zu 0,5% (bei 5 Jahren). Aber zum heutigen Zeitpunkt gleich alle Obligationen zu verkaufen und vor der Einführung der Stempels Einmaleinlagen abzuschliessen, ist vermutlich meistens ein schlechter Ratschlag, nicht zuletzt auch aus Diversifikationsüberlegungen.


Sollen auch Personen, die die Voraussetzung für eine Steuerbefreiung nicht erfüllen, eine Einmaleinlage abschliessen?
Leresche: In einigen Kantonen wie Aargau und Nidwalden werden Einmaleinlagen bereits heute besteuert. In diesen Fällen kommt bei Wegfall der Steuerfreiheit «lediglich» die Bundessteuer dazu. Bei den übrigen Kantonen sind fünf Jahre (bei einigen zehn Jahre) Versicherungsdauer und Endalter 60 Jahre Voraussetzung für Steuerbefreiung. Die Nettorendite einer Einmaleinlagepolice mit zehn Jahre Dauer beträgt beispielsweise 4,0% pro Jahr. Beim Wegfallen der Steuerbefreiung (z.B. Endalter 55 Jahre) sinkt diese Nettorendite auf rund 3,7% (Beispiel Stadt Zürich, steuerbares Einkommen 80 000 Fr.). Eine vergleichbare Bankanlage müsste also vor Steuern rund 5,0% rentieren. Bei der heutigen Zinslandschaft und vor Einführung des Stempels könnte man daher sogar eine Einmaleinlage ohne Steuerbefreiung empfehlen.

Was macht man mit seiner Einmaleinlage, wenn längerfristig die Zinsen wieder steigen?
Leresche: Je nach Überschusssystem der Versicherungsgesellschaft werden die steigenden Zinsen die Ausschüttung der Gewinnanteile ebenfalls positiv beeinflussen. Ist dies nicht oder ungenügend der Fall, können die anziehenden Zinsen trotzdem mitgenommen werden. Die Police kann nämlich belehnt werden; bereits ab einem Grenzsteuersatz von 25 bis 30% werden sich die Darlehenszinsen (nach Steuern) und die Nettoverzinsung der Kapitalversicherung mehr oder weniger neutralisieren. Das durch das Policendarlehen zur Verfügung stehende Kapital kann nun in den höherverzinslichen Papieren angelegt werden. Nicht zuletzt kann man bei erneut sinkenden Zinsen das Kapital (durch Rückzahlung des Darlehens) in der wieder attraktiven Police «parkieren». (ua)

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